Bundesfreiwilligendienst/FSJ

Für junge Menschen, die Ihre Schulausbildung beenden, stehen Überlegungen zur Berufswahl an. Viele haben noch keine konkrete Vorstellung von ihrem Berufswunsch und möchten zuerst einmal ausprobieren, ob ein angestrebter Beruf im sozialen Bereich ihren eigenen Interessen entspricht.
Dazu bietet der Bundesfreiwilligendienst oder das freiwillige soziale Jahr (FSJ) eine Möglichkeit für alle Bewerberinnen und Bewerber, unabhängig von Schulabschluss und sozialer Herkunft eine Chance.

Der Bundesfreiwilligendienst oder FSJ als soziales Bildungsjahr

Wir verstehen den Bundesfreiwilligendienst und das FSJ als ein soziales Bildungsjahr.
Es bietet die Möglichkeiten, durch aktive Mitarbeit soziale Berufsfelder kennen zu lernen, Erfahrungen zu machen und die Persönlichkeit weiterzuentwickeln, solidarisches Handeln zu erlernen, soziale Bezüge zu erkennen und zu verstehen und gesellschaftliche Strukturen zu überprüfen. Diese Kompetenzen werden einerseits durch die Einbindung in konkrete Arbeitsprozesse und fachliche Anleitungen der Einsatzstellen und andererseits durch die Seminararbeit und pädagogische Begleitung im Umfang von 25 Tagen vermittelt.
Neben den insgesamt fünf Blockwochen finden Praxisanleitungen durch eine pflegerische oder pädagogische Fachkraft statt.
Ziel der pädagogischen Begleitung ist es, das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu wecken und soziale Erfahrungen zu vermitteln.

Motivation, den Bundesfreiwilligendienst zu leisten:

• Eine sinnvolle Tätigkeit im sozialen Bereich
• Eine Zielüberprüfung, d.h. zu überprüfen, ob ein sozialer Beruf in Frage kommt
• Berufspraktische Erfahrungen zu sammeln
• Eine sinnvolle Überbrückung der Zeit nach Schulabschluss bis zum Einstieg in den Beruf bzw. Studium
• Die Verknüpfung von Theorie (Seminare) und Praxis (Arbeitswelt)
• Die Hoffnung auf eine bessere Chance auf dem Arbeitsmarkt

 

Einzelheiten zum Bundesfreiwilligendienst:

  • Alter
    Der Bundesfreiwilligendienst ist möglich ab der Erfüllung der Vollzeitschulpflicht, ohne Altersbegrenzung. Das freiwillige soziale Jahr (FSJ) ist bis zum Alter von 27 Jahren möglich.
  • Anfangszeit
    Der Bundesfreiwilligendienst und das FSJ beginnt zum 1. September.
  • Einsatzbereich
    In den einzelnen Wohngruppen des Kardinal von Galen-Hauses.
  • Arbeitszeiten
    Wochenarbeitszeit 39 Stunden. Arbeit auch an Wochenenden möglich. Kein Nachtdienst und kein Dienst an Feiertagen. Bei Jugendlichen (15 - 18 Jahren) richten sich die Dienstzeiten nach den gesetzlichen Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).
  • Gesetz
    Für den Bundesfreiwilligendienst gilt das Bundesfreiwilligengesetz.
    Ansonsten gelten die einschlägigen Arbeitsbestimmungen, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz.
  • Leistungen
    Sie sind auf Kosten des Trägers in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert und erhalten Taschengeld und unentgeltlich Dienstkleidung.
  • Seminarwochen
    Im Bundesfreiwilligendienst und im FSJ finden 5 fünftägige Seminarwochen statt. In den Seminarwochen werden praktische Erfahrungen durch theoretische Informationen erklärbar gemacht.
    Von diesen fünf Wochen ist eine Seminarwoche das vom Gesetzgeber vorgeschriebene politische Seminar.
  • Urlaub
    Der Urlaubsanspruch entspricht 30 Tage.